Kreisrunde dunkelgraue Schatten im Bereich der Wurzelspitze (sog. „apikale Läsionen“) eines Zahnes werden schon mal als Zysten bezeichnet. Das ist nicht korrekt und hört sich eher nach Verlegenheitsdiagnose an, als nach medizinischem Sachverstand. Richtig ist daß a, die Diagnose Zyste nur nach feingeweblicher Aufarbeitung zulässig ist und deshalb b, eine Röntgenaufnahme maximal einen Verdacht auslösen kann. Da nützt es es auch nichts wenn, obwohl etwas genauer, von radikulärer Zyste gesprochen wird.


Hinter einer Aufhellung steckt in über 2/3 der Fälle ein sog. Granulom, also harmloses Entzündungsgwebe. In rund 15% der Fälle handelt es sich um eine „odontogene Zyste“, also eine von Zahngewebe ausgehende Zyste. Differenzialdiagnostisch könnte es sich dann um eine echte Zyste oder eine Taschenzyste handeln. Der fundamentale Unterschied: echte Zysten haben keine Verbindung zum Wurzelkanal des betroffenen Zahnes, Taschenzysten schon. Was die Therapie angeht tut das zunächst nichts zur Sache: Das Mittel der Wahl ist in beiden Fällen die orthograde Wurzelbehandlung. Taschenzysten heilen nach einer lege-artis Behandlung ab, echte Zysten zu einem überwiegenden Teil auch. So zumindest schreibt Nair 1998 in seiner oft zitierten Arbeit „New perspectives on radicular cysts. Do they heal?“ Deshalb war das Vorgehen im gezeigten Fall durch und durch „normal“. Eröffnen des Pulpenkavums, Entfernen des abgestorbenen Gewebes und sorgfältige Desinfektion mit Chlorbleiche. Die Wurzelfüllung erfolgte in der zweiten Behandlungssitzung, der Verschluß der Krone wurde mit Kunststoff („Composite“) durchgeführt. Das weitere Vorgehen: Abwarten und eine Kontrollaufnahme in spätestens einem Jahr. Fortsetzung folgt.