
In der Behandlungsplanung gehören die Entscheidungen über Erhalt oder Entfernung eines Zahnes zu den schwierigsten. Im dargestellten Fall traten Schmerzen am wurzelbehandelten und überkronten Zahn auf. Eine Revision der Wurzelkanalbehandlung wäre sicher nur unter Entfernung des Stiftes möglich gewesen, dazu ist die Abnahme der Krone erforderlich. Ausgehend von einem hohen Zerstörungsgrad der Zahnkrone stellt sich die Frage nach der langfristigen Prognose des Zahnes. Diese ist nach unserem Dafürhalten schlechter als die Versorgung der Lücke mit einem Implantat. Kostenseitig sind sich beide Behandlung ebenbürtig: es handelt sich um Behandlungsformen, die die gesetzlichen KVen nicht übernehmen. In unserem Fall entschied sich die Patientin fürs Implantat. Die Vorgehensweise:

Zunächst wird der Zahn möglichst schonend entfernt, nach rund acht Wochen Wartezeit wird das Implantat eingesetzt. Die weitere Versorgung des „Dübels“ erfolgt frühestens nach drei Monaten, Fortsetzung folgt.