
„Wurzelbehandlung“ war der Überweisungsauftrag in diesem Fall, konkret ging es um die Frage nach der Wiederherstellung des ersten großen Backenzahn, „Sechser“ genannt. In der Behandlungsplanung steht zunächst der Zustand der Zahnkrone im Mittelpunkt, also derjenige Teil des Zahnes, der im Mund sichtbar ist (Bild oben). Der Zahn wurde im Rahmen einer Schmerzausschaltung anbehandelt und mit einer provisorischen Füllung versorgt. Das macht zunächst nicht gerade einen umwerfenden Eindruck, geholfen hat´s trotzdem. Vom Zerstörungsgrad der Zahnkrone her, wäre der Erhalt des Zahnes eine lösbare Aufgabe, die Wurzelbehandlung der erste Schritt dazu. Das in der Zwischenzeit angefertigte Röntgenbild (unten) kann die vorläufige Behandlungsplanung nicht untermauern: Der Defekt zum Nachbarzahn hin reicht bis annähernd an den Rand des Kieferknochens, eine Wiederherstellung der Zahnkrone zunächst mit einem Aufbau, dann mit einer Krone wird nicht möglich sein. Wir empfahlen deshalb den Zahn bei der nächsten Möglichkeit zu entfernen.