
Sachverständigengutachten
Wir erstellen regelmäßig Sachverständigengutachten im Auftrag von Landgerichten und privaten Krankenversicherern.
Unser Schwerpunkt liegt auf der Begutachtung von Zahnersatz im Zusammenhang mit Bruxismus und CMD.
Eine Behandlung zu begutachten heißt, eine Situation vor dem Hintergrund von sogenannten Behandlungsstandards zu beurteilen, sorgfältig, präzise und unabhängig davon, wie man selbst als Behandler agiert hätte.
Jene Behandlungsstandards sind in der Zahnmedizin ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung und Patientensicherheit. Sie sind ein allgemein anerkannter und akzeptierter Weg, eine bestimmte Krankheit zu behandeln oder ein Problem zu lösen und basieren gleichermaßen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen wie Empfehlungen und Erfahrungen von Experten.
Ein Beispiel: In der Wurzelkanalbehandlung liegen keine typischen Leitlinien vor, wie sie etwa die DGMZK regelmäßig publiziert. Die Deutsche Gesellschaft für Endodontie hingegen stellt jedoch wissenschaftliche Mitteilungen zu diesem Thema zur Verfügung – darüberhinaus fassen die Qualitätsrichtlinien der Europäischen Gesellschaft für Endodontie alle wichtigen Schritte auf dem Weg zu einer erfolgreichen Wurzelbehandlung zusammen.

Gerichtsgutachten
Typischerweise steht der Verdacht eines Behandlungsfehlers im Mittelpunkt. Unsere Aufgabe ist es behandlerische Maßnahmen auf der Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen zu bewerten. Fundiert, präzise und in einer verständlichen Sprache formuliert.

Gutachten für private Krankenversicherungen
Hier liegt der Fokus auf der medizinischen Notwendigkeit von geplanten Maßnahmen.Wir geben eine wissenschaftlich begründete Empfehlung ab, inwieweit die angebotenen Maßnahmen geeignet sind, ein Leiden zu lindern oder zu heilen.
Sie wollen eine Behandlung begutachten lassen oder wollen eine unabhängige Einschätzung einer geplanten Maßnahme?
Sprechen Sie uns an!
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